UVV Prüfung

UVV Prüfung von Firmenwagen.

UVV Prüfung gehört zu den Pflichten der Fuhrparkleitung. Wir machen das für Sie.

Gewerbetreibende müssen bei Verstößen der Dienstwagen gegen die vorgeschriebenen Prüfungen der DGUV haften! Die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge muss jährlich untersucht und dokumentiert werden, um bei Arbeitsunfällen Versicherungsleistungen zu erhalten. Die erste UVV-Prüfung übernehmen wir deshalb nach dem Kauf natürlich für Sie und auch die Folgeprüfungen können gerne über uns gesteuert werden. Auch dabei festgestellte Mängel am Fahrzeug können wir gerne für Sie beheben und bringen auch den wichtigen Nachweis in Form einer Prüfplakette für Sie im Wagen an.

Gewerbetreibende und Fuhrparkleiter haften sowohl bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung durch die ausgestellten Dienstwagen als auch bei Verstößen gegen die Prüfungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung! Diese umfassen sachkundige Untersuchungen der generellen Verkehrssicherheit, z. B. Vorhandensein von Warnweste und Verbandskasten, um Ihre Beschäftigten vor Gefährdung von Leben und Gesundheit zu bewahren. 
Durch die Berufsgenossenschaft ist ein jährlicher Fahrzeugcheck vorgeschrieben, der allerdings auch im Rahmen von Inspektion oder Wartung stattfinden kann. Die Überprüfung muss unbedingt schriftlich dokumentiert und die Dokumente bis zur nächsten Kontrolle aufbewahrt werden. 

Die Einhaltung dieser Prüfungen ist deshalb so wichtig, weil die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall mit einem Firmenwagen, dessen aktueller Prüfstatus unklar ist, die Versicherungsleistung verweigern kann. Gelingt es dem Unternehmen nicht, das ordnungsgemäße Handeln nachzuweisen, kann der Arbeitnehmer dieses zudem auf Schadensersatz verklagen. Außerdem droht ein Bußgeld von 10.000 Euro, im Fall schwerer Verletzung des Mitarbeiters oder hohen Sachschadens kann sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.
Gewerbetreibende und Fuhrparkleiter haften sowohl bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung durch die ausgestellten Dienstwagen als auch bei Verstößen gegen die Prüfungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung! Diese umfassen sachkundige Untersuchungen der generellen Verkehrssicherheit, z. B. Vorhandensein von Warnweste und Verbandskasten, um Ihre Beschäftigten vor Gefährdung von Leben und Gesundheit zu bewahren. 
Durch die Berufsgenossenschaft ist ein jährlicher Fahrzeugcheck vorgeschrieben, der allerdings auch im Rahmen von Inspektion oder Wartung stattfinden kann. Die Überprüfung muss unbedingt schriftlich dokumentiert und die Dokumente bis zur nächsten Kontrolle aufbewahrt werden.

UVV-Prüfung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Durch die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeuge erweitert sich auch der Prüfumfang der UVV um die Hybrid- und Elektrofahrzeugspezifischen Bereiche, wie bspw. die Hochvolteinheiten und Leitungen im Fahrzeug, sowie das gesamte Ladeequipment. Diese Prüfungen, die nur von eigens ausgebildetem Personal (EuP – elektrisch unterwiesene Person) durchgeführt werden dürfen, bieten wir in allen unseren Betrieben täglich an.


Einen letzten Praxistipp haben wir noch für Sie: bitte denken Sie daran, dass das Ladegerät für die Haushaltssteckdose (230V, „Schuko“- Steckdose) als ortsveränderliches Elektrogerät seinerseits der Prüfpflicht unter DGUV Vorschrift 3 unterliegt. Da die UVV auch die Prüfung
dieses Gerätes umfasst, können wir diese nur als „in Ordnung“ kennzeichnen, wenn eine positive Prüfung, durchgeführt durch eine Elektrofachkraft, vorgelegt werden kann, bzw. eine gültige Plakette vorhanden ist.

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