


Jetzt Elektro Vorteile und Förderungen nutzen.
Beim Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs von Audi können Sie in den Genuss attraktiver Fördermaßnahmen kommen. Wir informieren Sie über die Optionen und mögliche Förderungen vom Hersteller und staatlichen Subventionen.
Audi Q5 Sportback TFSI e.
Sein Hybrid-Antrieb kombiniert die Stärken eines Elektroantriebs mit den Vorzügen eines Verbrennungsmotors. In der Variante 55 TFSI e erzeugt diese Kombination eine Leistung von 195 kW (Kraftstoffverbrauch kombiniert*: 2,0–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert*: 19,6–19,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert**: 45–42 g/km) sowie ein Drehmoment von 500 Nm.
Darüber hinaus steht Ihnen permanent der serienmäßige Allradantrieb quattro zur Verfügung.

Die Kraft der Effizienz. Der Audi Q5 TFSI e.
Mit dem Audi Q5 TFSI e genießen Sie die Kombination von einem TFSI Verbrennungsmotor und einem kraftvollen Elektromotor. Ohne auf für Audi typische Dynamik zu verzichten. Und mit der Möglichkeit, im rein elektrischen Betrieb lokal emissionsfrei unterwegs zu sein.

Der Audi Q5 Sportback 55 quattro TFSI e in Zahlen
Effektive Reichweite
Beschleunigung
Systemleistung
Kraftstoffverbrauch kombiniert**: 2,0-1,8l/100 km; Stromverbrauch kombiniert**: 19,6-19,3 kWh/100 km; CO2.
Vergünstigte KFZ-Steuer
Mit dem Audi Q5 TFSI e genießen Sie die Kombination von einem TFSIVerbrennungsmotor und einem kraftvollen Elektromotor. Ohne auf für Audi typische Dynamik zu verzichten. Und mit der Möglichkeit, im rein elektrischen Betrieb lokal emissionsfrei unterwegs zu sein.
Niedrigere Besteuerung
auf Ihren Dienstwagen!
Der Bund hat die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gesenkt. Das bedeutet, dass Sie seit Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen von Audi bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Vorteile mit E-Kennzeichen
Mit einem E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride genießen Sie Vorteile im Straßenverkehr. So dürfen Sie zum Beispiel ausgewiesene Sonderspuren benutzen oder in bestimmten Flächen exklusiv kostenlos parken.
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
Die KfW fördert den Kauf und den Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt. Diese Förderung gilt für Eigentümer, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Unsere Beispiel Angebote

Audi A3 Sportback 40 TFSI e 150(204) kW(PS) S tronic
Kraftstoffverbrauch kombiniert*: Benzin 1,5–1,4 l/100km | Strom 13,8–13,0 kWh/100km; CO₂-Emissionen kombiniert*: 34–30 g/km; CO₂-Effizienzklasse**: A+; Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie CO₂-Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.
Finanzierungsarten:
Leasing für Privatkunden²
Sonderzahlung = Förderung | 4.500,00 |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Laufzeit | 36 Monate |
Monatliche Rate: | 209,00 EUR |

Audi Q3 45 TFSI e 180(245) kW(PS) S tronic
Kraftstoffverbrauch kombiniert*: 1,7–1,4 l/100km; Stromverbrauch kombiniert*:16,0 -14,4 kWh/100km; CO₂-Emissionen kombiniert*: 39–32 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+; Angaben zu den Kraftstoff-verbräuchen und CO₂-Emissionen sowie CO₂ Effizienz-klassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.
Finanzierungsarten:
Leasing für Gewerbetreibende³
Sonderzahlung = Förderung | 4.500,00 |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Laufzeit | 36 Monate |
Monatliche Rate: (netto zzgl. MwSt) | 222,00 EUR |

Audi Q5 50 TFSI e quattro 220 (299) kW(PS) S tronic
Kraftstoffverbrauch kombiniert*: 1,8 l/100km; Stromverbrauch kombiniert*: 19.3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert*: 41 g/km; CO₂-Effizienzklasse**: A+; Angaben zu den Kraftstoff-verbräuchen und CO₂-Emissionen sowie CO₂-Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.
Finanzierungsarten:
Leasing für Gewerbetreibende³
Sonderzahlung = Förderung | 4.500,00 |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Laufzeit | 36 Monate |
Monatliche Rate: (netto zzgl. MwSt) | 325,00 EUR |
Zeit für Ihre Energiewende!
Profitieren Sie beim Erwerb eines Audi Elektro- oder Hybridfahrzeugs von attraktiven Förderungen, wie z. B. dem Umweltbonus inkl. Innovationsprämie1. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen und sichern Sie sich Ihren Elektro Vorteil! Wir informieren Sie über die Möglichkeiten.



MALIKOV, DIMITRY

HÜHN, MICHAEL

HOFFMANN, HANS PETER
Information:
2Ein unverbindliches Leasingangebot der Audi Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Das Angebot gilt ausschließlich für Privatkunden. Die Berechnung basiert auf derzeit gültigen Konditionen. Die Höhe der monatlichen Rate ist abhängig von Anzahlung, jährlicher Fahrleistung, Laufzeit und ggf. abgeschlossenen und mitfinanzierten Zusatzprodukten. Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.12.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschlandgesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug winterlichen Witterungsbedingungen anzupassen. Die Berechnung dieses Angebotes der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig(Leasinggeberin) beinhaltet die Berücksichtigung eine Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche dem Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 4.500,00 € entspricht. Dieser Umweltbonusist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Der Leasingnehmer hat in dieser Höhe von 4.500,00 € netto eine Sonderzahlung unabhängig von der Bewilligung und Bezahlung der Umweltprämie an die Leasinggeberin zu bezahlen. Die J. Wiest & Söhne GmbH unterstützt den Leasingnehmer als ungebundene Vermittlerin beider Beantragung der Umweltprämie und dem Vertragsschluss mit der Leasinggeberin. Sie übernimmt nicht die Gewähr für die Bewilligung und die Bezahlung der Umweltprämie durch das BAFA. Sie übernimmt auch nicht die Gewähr für den Vertragsschluss mit der Leasinggeberin.
Der Umweltbonus setzt sich zur Hälfte zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von der Volkswagen AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
3Ein unverbindliches Leasingangebot der Audi Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Das Angebot gilt nur gewerbliche Einzelabnehmer. Preise zzgl.der gesetzlichen Mehrwertssteuer. Die Berechnung basiert auf derzeit gültigen Konditionen. Die Höhe der monatlichen Rate ist abhängig von Anzahlung, jährlicher Fahrleistung, Laufzeit und ggf. abgeschlossenen und mitfinanzierten Zusatzprodukten. Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.12.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschlandgesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug winterlichen Witterungsbedingungen anzupassen. Die Berechnung dieses Angebotes der AUDI Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig(Leasinggeberin) beinhaltet die Berücksichtigung eine Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche dem Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 4.500,00 € entspricht. Dieser Umweltbonusist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Der Leasingnehmer hat in dieser Höhe von 4.500,00 € netto eine Sonderzahlung unabhängig von der Bewilligung und Bezahlung der Umweltprämie an die Leasinggeberin zu bezahlen. Die J. Wiest & Söhne GmbH unterstützt den Leasingnehmer als ungebundene Vermittlerin beider Beantragung der Umweltprämie und dem Vertragsschluss mit der Leasinggeberin. Sie übernimmt nicht die Gewähr für die Bewilligung und die Bezahlung der Umweltprämie durch das BAFA. Sie übernimmt auch nicht die Gewähr für den Vertragsschluss mit der Leasinggeberin.
Der Umweltbonus setzt sich zur Hälfte zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von der AUDI AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.