Endlich wieder überall hin. Jetzt nachrüsten.

Hardware-Nachrüstung für betroffene Diesel-Fahrzeuge.
Für immer mehr Modelle verfügbar.

Bereits seit 1896 stehen die WIEST Autohäuser für Mobilität in Südhessen und darüber hinaus. Unser Ziel ist es unseren Kunden die bestmögliche Mobilitätslösung für den jeweiligen Bedarf zur Verfügung stellen. 

Die Ereignisse rund um die Dieselproblematik haben nicht nur uns, sondern natürlich vor allem Ihnen viel Kopfzerbrechen und teilweise auch Ärger bereitet. Doch die Zeiten, in denen Sie mit Ihrem Fahrzeug teilweise nicht einmal alle Darmstädter Straßen befahren durften, sollten nun (endlich) vorbei sein. 

Für immer mehr Fahrzeugmodelle können wir Ihnen Hardwarekits anbieten, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Und das Beste: In den meisten Fällen bieten die Hersteller eine finanzielle Beteiligung oder die komplette Übernahme der Kosten an. (1)

Auf dieser Seite möchten wir Sie über diejenigen Fahrzeugmodelle auf dem Laufenden halten, für die bereits Nachrüstungskits verfügbar sind, und zu denen offizielle Freigaben vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt wurden.

Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind haben wir, als Partnerbetrieb der Hersteller, die Möglichkeit diese Ihnen anzubieten und in Ihrem Auftrag fachgerecht zu verbauen.

Die ersten Fahrzeuge für die wir dies anbieten können sind:

  • VW Sharan
  • Weitere folgen!

Sollte Ihr Fahrzeug bereits zu den oben gelisteten Modellen gehören, so können Sie jederzeit eine konkrete Beratung mit den Experten/Innen aus unseren Fachabteilungen vereinbaren und einen Termin zur Umrüstung einplanen.

Für viele Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge Modelle werden in Kürze weitere Angebote hinzukommen. Ob Ihr Fahrzeug generell von der Problematik betroffen ist und für eine entsprechende Umrüstung in Frage kommt können Sie mit Hilfe des unten verlinkten Tools testen.

Die weiteren Bedingungen für eine Umrüstung können Sie unseren FAQs (siehe unten) entnehmen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Serviceberater/Innen natürlich gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Wir halten Sie über die Verfügbarkeit der verschiedenen Nachrüstungskits auf dem Laufenden. Mit Hilfe unseres Formulars können Sie sich zum Newsletter anmelden und werden als eine(r) der Ersten informiert, sobald wir weitere  Angebote verfügbar haben.

Beispiel der SCR-Nachrüstung anhand des bereits verfügbaren Kits für den VW Sharan.

Die Nachrüstung mit der NeoPlus-Abgasreinigungsanlage kostet Sie als betroffenen Kunden nichts. Dieser Hersteller hat ein System entwickelt, dessen Einbau mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 EUR von VW unterstützt wird. Hierdurch wird der Einbau für Sie im Normalfall kostenlos. (1) 

Durch die Nachrüstung wir Ihr Fahrzeug schadstoffärmer und umweltfreundlicher ohne dass dies einen wesentlichen Einfluss auf sonstige Faktoren hat.

Sie profitieren gleich mehrfach:

  • Mit bis zu 3.000(2),(3) EUR unterstützt Volkswagen Sie bei der Nachrüstung eines SCR-Systems. Dies sind etwa die Kosten für die Nachrüstung inkl. Einbau des NeoPlus-Systems.
  • Uneingeschränkt in Fahrverbotszonen fahren (4).
  • Die Nachrüstung wirkt sich positiv auf den Fahrzeugwert aus.

Es lohnt sich nachzurüsten!

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns entsprechend als Partner für eine Nachrüstung in Betracht ziehen. Unsere Mitarbeiter/Innen im Service wie auch in der Werkstatt sind bestens geschult und verfügen auch in diesem Themengebiet über viele Informationen mit denen Sie Ihnen bestmöglich zur Seite stehen können.

Sharan Logo
Vw Sharan

Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Bitte beachten Sie: Die Suche prüft ausschließlich, ob Ihr Fahrzeug der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge von der technischen Maßnahme für Stickoxid betroffen ist. Fahrzeuge, die in den USA und Kanada verkauft wurden, werden in der Anfrage nicht berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen / FAQs

Drittanbieter bieten für ausgewählte Dieselfahrzeuge Hardware-Nachrüstungen zur NOx-Reduktion an. Weitere Details können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.

Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:

  • Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Fahrzeuge der verschiedenen Marken des Volkswagen Konzerns mit einem Euro 5-Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen, muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach den entsprechenden Vorschriften nachweislich genehmigt worden sein.
  • Zudem muss die Nachrüstlösung nachweislich dazu berechtigen, in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte einzufahren. Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstlösungen veröffentlicht das KBA auf seiner Webseite.
  • Das Zuschuss-Angebot  richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte oder den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben.
  • Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.

Die Intensivstädte sind die von der Bundesregierung definierten Städte Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Frankfurt a. Main, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg a. d. Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen, Stuttgart sowie die jeweils direkt angrenzenden Landkreise. Bei Erstwohnsitzen außerhalb dieser Regionen gelten folgende Ausnahmeregelungen, die ebenfalls für die Gewährung eines Zuschusses anerkannt werden:

Arbeitsverhältnis innerhalb einer von der Bundesregierung definierten Intensivstädte (Pendlerregelung)

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in einer Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der ersten Arbeitsstätte (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Als Nachweis ist eine schriftliche und vom Arbeitgeber unterzeichnete Bestätigung notwendig.

Schule oder Bildungseinrichtung innerhalb einer Intensivstadt

  • Der Fahrzeughalter oder ein Verwandter ersten Grades (Eltern-Kind Beziehung) mit derselben Adresse besucht regelmäßig eine Schule oder eine andere Bildungseinrichtung in der Intensivstadt.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der Bildungseinrichtung (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • In diesem Fall ist eine schriftliche und vom Bildungsträger unterzeichnete Bestätigung notwendig.

Gewerbe innerhalb einer Intensivstadt

  • Der Halter hat einen Gewerbebetrieb in einer Intensivstadt angemeldet.
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von dem Gewerbebetrieb (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
  • Als Legitimation dient in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung oder ein Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregisterauszug.

Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) innerhalb einer Intensivstadt

  • Verwandte des Halters haben ihren Erstwohnsitz innerhalb einer Intensivstadt.
  • Als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis muss der Halter eine Meldebescheinigung des Verwandten ersten Grades und eine schriftliche Bestätigung über das Verwandtschaftsverhältnis (Kopie Auszug aus dem Stammbuch, Kopie Geburtsurkunde oder Kopie Adoptivschein) vorlegen.

Regelung für Menschen mit Schwerbehinderung

  • Der Halter oder eine im selben Haushalt lebende Person erfüllt den besonderen Umstand der Schwerbehinderung mit Parkerleichterung („blauer Parkausweis“).
  • Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie vom Zentrum der Intensivstadt entfernt.

Zur Vorabprüfung haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular an uns zu wenden, um sich eine vorläufige Bestätigung über die finanzielle Bezuschussung bescheinigen zu lassen. Die vorläufige Bestätigung wird unter Vorbehalt der Richtigkeit aller angegebenen Daten per Kontaktformular oder per E-Mail zugestellt. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Informationen zur möglichen Wahrnehmung der Ausnahmeregelungen

Nach erfolgter Hardware-Nachrüstung senden Sie uns den auf dieser Seite herunterladbaren Antrag auf die Auszahlung des Zuschusses ausgefüllt zusammen mit den folgenden Unterlagen zu:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung nach erfolgtem Einbau
  • Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Unterschriebene Erklärung des Nachrüstunternehmers im Original
  • Kopie der Rechnung der Hardware-Nachrüstung der einbauenden Werkstatt
  • Bei Wahrnehmung einer Ausnahmeregelung müssen zudem die im Punkt unter der Frage „Was sind die Intensivstädte und gibt es Ausnahmen bei Erstwohnsitzen außerhalb der Intensivstädte?“ genannten, jeweils erforderlichen Unterlagen eingesendet werden

Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses finden Sie unter der Frage „Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?“.

Zu Fragen und individuellen Beratung kontaktieren Sie uns jederzeit gerne telefonisch oder per Kontaktformular:

Darmstadt: +49 6151 – 864-0

Bensheim: +49 6251 – 10 90-0

Ihre Anfrage.

Seien Sie einer der ersten, dessen Auto nicht von Fahrverboten betroffen sein wird!

Sollten Sie an einer Umrüstung interessiert sein, nutzen Sie das untenstehende Formular um sich zum Newsletter anzumelden.

1 Gemäß  Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw) Juli 2019.
2 Gemäß den Bedingungen der Volkswagen AG „Diesel Hardware-Nachrüstungen zur NOx Reduzierung – Fragen, Antworten und Bedingungen“ als Kundeninformation.
3 Berechnung auf Basis der finanziellen Unterstützung gemäß den Bedingungen von Volkswagen (s. Punkt 2) und einer Gesamtrechnung (teilnehmender Vertriebspartner) für die Hardware-Nachrüstung, welche sich in gleicher Höhe der Förderung sich beläuft. Die Gewährung des Zuschusses obliegt ausschließlich Volkswagen und ist somit nicht Gegenstand eines Vertrages mit Oberland-Mangold und/oder eines anderen Vertragspartners  bei Angebot/ Einbau des Nachrüstsystems.
4 Es gelten die Regelungen der Luftreinhaltepläne der Städte, welche Ausnahmen für Fahrzeuge mit nachgerüsteten SCR-Systemen vorsehen.
Voraussichtlich lieferbar ab Juni 2020