Audi quattro Cup – Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt:

 

Teilnehmer

  • Teilnahmeberechtigt sind Amateure eines dem DGV angeschlossenen Golfclubs oder eines Golfclubs ausländischer Partnerverbände (einschließlich der VcG).
  • Die Teilnehmer sind Kunden des einladenden Audi Partners oder Mitglieder des austragenden Golfclubs. Spieler, die weder Mitglied im austragenden Golfclub noch eingeladener Kunde des Audi Partners sind, können nach Zustimmung des Audi Partners am Turnier teilnehmen, müssen jedoch einen Heimatclub in Deutschland vorweisen können.
  • Mitarbeiter der AUDI AG sowie Mitarbeiter von Audi Partnern sind nicht gewinn- und qualifikationsberechtigt.
  • Alle Teilnehmer haben am Tag des Qualifikationsturniers das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sollte ein Spieler oder ein gesamtes Team an mehreren Audi quattro Cup Turnieren pro Saison teilnehmen, so ist die Qualifikation zum Deutschlandfinale nur bei der ersten Teilnahme möglich.
  • Die Größe des Teilnehmerfeldes bestimmt der Audi Partner in Absprache mit dem Golfclub. Eine Teilnehmerzahl von 120 sollte dabei nicht überschritten werden.

 

Vorgabengrenzen

  • Teilnahmeberechtigt sind Spieler mit einer maximalen EGA-Vorgabe (ehemals DGV-Stammvorgabe) von -36,0.
  • Die EGA-Vorgaben der beiden Teamspieler ergeben eine maximale Summe von 56,0.
  • Die EGA-Vorgaben beider Spieler liegen maximal 20,0 Schläge auseinander.
  • Eine Herabsetzung der Handicaps auf die erforderlichen Höchstvorgaben ist nicht zulässig.
  • Bei höheren Maximalvorgaben und freien Startplätzen ist eine Teilnahme „außer Konkurrenz“ im Vorfeld mit dem Audi Partner abzustimmen und beim Check-in am Turniertag nochmals aktiv zu vermerken.

 

Austragungsmodus

  • Gespielt wird nach der Spielform Vierer mit Auswahldrive nach Stableford über 18 Löcher.
    Es gelten die Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und die Platzregeln des austragenden Golfclubs.
  • Bei gleichem Ergebnis entscheiden die besseren addierten 9, 6, 3, 1 Löcher entsprechend dem Vorgabenverteilungsschlüssel (s. Ziffer 4.2.3.1 Bsp.4 DGV SWSH).
  • Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Golfrunde zu Fuß gehen. In Ausnahmefällen, z.B. bei Vorlage eines amtlichen Behindertenausweises, ist die Spielleitung befugt, aber nicht verpflichtet, ein Cart zur Verfügung zu stellen.

 

Preise

  • Die besten drei Teams im Netto sowie das beste Brutto-Team erhalten Sachpreise. Hierbei gilt ein Doppelpreisausschluss – 1. Netto vor 1. Brutto.
    Zusätzlich werden Sonderwertungen (Longest Drive und Nearest to the pin) für Damen und Herren ausgelobt.
  • Das 1. Netto-Team qualifiziert sich zudem für die Teilnahme an einem der beiden Deutschlandfinals, welche vom 26. bis 28. August bzw. vom 28. bis 30.
  • August 2019 im Golfresort A-ROSA Scharmützelsee stattfinden.
  • Die Qualifikation zum Deutschlandfinale ist nur in der ursprünglichen Teamzusammenstellung möglich. Sollte das Siegerteam nicht am Deutschlandfinale teilnehmen können, darf die Qualifikation auf das Team mit dem zweitbesten bzw. maximal auf das Team mit dem drittbesten Nettoergebnis übertragen werden.
  • Die Qualifikation zum Deutschlandfinale ist wiederholt möglich.

 

Weltfinale:

  • Das beste Netto-Team jedes Deutschlandfinals qualifiziert sich für das Audi quattro Cup Weltfinale vom 22. bis 26. September 2019 im österreichischen Kitzbühel.

 

Spieleitung

  • Die Spielleitung wird vor Beginn des Wettspiels durch den austragenden Golfclub festgelegt und per Aushang bekannt gegeben.

 

Änderungsvorbehalt:

  • In begründeten Fällen hat die Spielleitung nach Rücksprache mit dem Audi Partner das Recht, die Ausschreibung und/oder die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzulegen und/oder zusätzliche Teilnahmebedingungen festzulegen.

 

Einverständniserklärung zu Foto- und Videoaufnahmen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos von den anwesenden Teilnehmer_innen gemacht werden und zur Veröffentlichung

  •   auf der Homepage des Veranstalters www.wiest-autohaeuser.de
  •  in Publikationen des Veranstalters
  •  auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters
  •  zur Weitergabe an die Kooperationspartner der Veranstaltung
  •  zur Teilnahme an Awards der AUDI AG 

verwendet sowie zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters.

Ich bin mir darüber bewusst, dass Fotos und Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem/der Veranstalter/-in möglich ist.